Richtlinien und Standards

Unsere Leistungen erbringen wir insbesondere unter Anwendung der nachfolgend aufgeführten Richtlinien und Standards.
Die Experten für Usability-Engineering & User-Experience-(UX)-Design der Abteilung HCED des Fraunhofer FIT haben zum Teil an der Erarbeitung der Standards in den entsprechenden Gremien von DIN, DAkkS und German UPA mitgewirkt – und sind auch heute noch in verschiedenen Qualitätsgremien tätig.

DIN EN ISO-Normen für Usability Engineering

Die nachfolgend aufgeführten Standards wurden zum Teil von der Internationalen Standardisierungsorganisation (ISO), die deutsche Fassung der jeweiligen Norm vom Deutschen Institut für Normung (DIN) erstellt und z.B. als DIN EN ISO 9241 publiziert.

Die ISO 9241 Normenreihe »Ergonomics of Human-System Interaction« beschreibt State-of-the-Art Empfehlungen im Usability-Umfeld, die heute am Markt häufig noch nicht bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen eingehalten werden.

Maßgeblich für unsere Leistungen sind insbesondere:

DIN EN ISO 9241-11
Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 11: Gebrauchstauglichkeit: Begriffe und Konzepte

DIN EN ISO 9241-110
Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 110: Interaktionsprinzipien

DIN EN ISO 9241-210
Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 210: Menschzentrierte Gestaltung interaktiver Systeme

DIN EN ISO 9241-220
Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 220: Prozesse zur Ermöglichung, Durchführung und Bewertung menschzentrierter Gestaltung für interaktive Systeme in Hersteller- und Betreiberorganisationen

DIN SPEC 92412 (Zurückgezogen)
Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Auditverfahren für den Entwicklungsprozess interaktiver Produkte auf der Grundlage von DIN EN ISO 9241-210

ISO/DIS 9241-820
Ergonomics of human-system interaction – Part 820: Ergonomic guidance on interactions in immersive environments including augmented reality, and virtual reality

Usability-Gestaltungsrahmen und Prüfverfahren zur Konformitätsprüfung von Produktqualität und Prozessreife

Die in den nachfolgenden Prüfverfahren beschriebenen Methoden sind fundamental für die praktische Arbeit von professionell arbeitenden Usability Engineering Fachleuten und haben über die Jahre in die Usability Engineering Literatur und entsprechenden Ausbildungsreihen Einzug gehalten.

Die in der Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erschienene »Ergonorm« ist ein Verfahren zur Konformitätsprüfung von Software auf der Grundlage von DIN EN ISO 9241 Teile 11 und 110.

»Ergonorm: Ein Verfahren zur Konformitätsprüfung von Software auf der Grundlage von DIN EN ISO 9241«

Die Ergonorm wurde im Anschluss mehrere Jahre durch ein Experten-Gremium der Deutsche Akkreditierungsstelle Technik GmbH (DATech) – später Deutsch Akkreditierungsstelle (DAkkS) – im »Leitfaden Usability« aufgegriffen und weiterbearbeitet. Er war lange verbindlich von Prüfstellen anzuwenden, die von der DAkkS akkreditiert wurden. Inzwischen hat die DAkkS die Verfahren als verbindliche Richtlinien für diese Zwecke zurückgezogen.

Das Verfahren beschreibt wichtige Bausteine eines Usability-Engineering-Prozesses innerhalb der Entwicklung interaktiver Produkte und Dienstleistungen, denn Usability Engineering wird in den herkömmlichen Vorgangs- und Prozessmodellen für die Software-Entwicklung i.d.R. nicht berücksichtigt. Zudem enthält es wichtige Hinweise zur Verbesserung der Projektpraxis, ersetzt jedoch nicht die fachliche Ausbildung oder Fortbildung für die Rollenträger im Usability Engineering.

DIN SPEC 92412 (zurückgezogen)
»Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Auditverfahren für den Entwicklungsprozess interaktiver Produkte auf der Grundlage von DIN EN ISO 9241-210«

Inzwischen erfolgte durch das Expertengremium des DIN eine Überarbeitung des Auditverfahrens, das sich stärker an den Bewertungsdiemensionen anderer Reifegradmodelle orientiert: 

DIN EN ISO 9241-220
Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 220: Prozesse zur Ermöglichung, Durchführung und Bewertung menschzentrierter Gestaltung für interaktive Systeme in Hersteller- und Betreiberorganisationen.

Neben den im »Ergonorm-Verfahren« dokumentierten Methoden stützen wir uns zudem auf den »Qualitätsstandard für Usability Engineering«. Der Qualitätsstandard soll für Praktiker eine konkrete und somit nützliche Anleitung für die Planung und Durchführung professioneller Aktivitäten entlang der Usability-Engineering-Prozesse bereitstellen, gleichzeitig Anforderungen an die Qualität der Ergebnisse (Arbeitsprodukte) dieser Aktivitäten liefern und Aufschluss über die für die Durchführung der Aktivitäten notwendigen fachlichen und personalen Kompetenzen geben.

Qualitätsstandard für Usability Engineering:
»Der Qualitätsstandard für Praktiker. Eine konkrete Anleitung für die Planung und Durchführung professioneller Aktivitäten entlang der Usability-Engineering-Prozesse: Anforderungen an die Qualität der Ergebnisse (Arbeitsprodukte), die Engineering-Aktivitäten und die für die Durchführung der Aktivitäten notwendigen fachlichen und personalen Kompetenzen«

Gesetze und Verordnungen mit Fokus Usability bzw. Gebrauchstauglichkeit und User Experience (UX)

Folgende drei Gesetze stehen in der Bundesrepublik Deutschland in direktem Zusammenhang mit der Gebrauchstauglichkeit (Usability) von Software:

Die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) fordert in ihrem Anhang von allen Betreibern von Software (d.h., von allen Arbeitgebern) bei Entwicklung, Auswahl, Erwerb und Änderung von Software folgendes:

Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen.

(2) Die Bildschirmgeräte und die Software müssen entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsaufgabe angepasst werden können.

(3) Das Softwaresystem muss den Beschäftigten Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe machen.

(4) Die Bildschirmgeräte und die Software müssen es den Beschäftigten ermöglichen, die Dialogabläufe zu beeinflussen. Sie müssen eventuelle Fehler bei der Handhabung beschreiben und eine Fehlerbeseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben.

(5) Eine Kontrolle der Arbeit hinsichtlich der qualitativen oder quantitativen Ergebnisse darf ohne Wissen der Beschäftigten nicht durchgeführt werden.